Gesuche an die Stiftung

Gesuche an die Stiftung sind schriftlich (nicht per E-Mail) zu richten an die Geschäftsstelle:

Fondation de bienfaisance Jeanne Lovioz
Aeschenvorstadt 4
Postfach
4010 Basel

Bei Bedarf telefonischer Kontaktnahme:
Stiftungssekretariat
Frau Ulrika Nömer
Tel. 058 211 33 61

Inhalt

Zum Gesuch gehören die folgenden Angaben:

  1. Gesuchsteller (Rechtsform, Adresse, Ansprechperson, Bankverbindung, Ziel bzw. Aufgabe der Institution)
  2. Kurze Beschreibung des Projekts mit Projektziel, Durchführungsort, Zielgruppe und Zeitplan, ausführlichere Informationen als Beilagen
  3. Budget des Projekts oder der Organisation; gesamter Mittelbedarf des Projekts und beantragter Beitrag der Stiftung; Angabe, wie weitere für die Realisierung des Projekts erforderliche Mittel beschafft werden.
  4. Wenn eine allgemeine und regelmässige Unterstützung einer Organisation nachgesucht wird, ist das Finanzierungskonzept kurz zu erläutern: Verfügt die Organisation über staatliche Subventionen oder regelmässige Subventionen anderer Institutionen? Wird die Organisation durch Mitgliederbeiträge oder regelmässige freiwillige Spenden eines Sympathisantenkreises finanziert etc.?
  5. Der letzte Jahresbericht mit Jahresrechnung

Liegen Gesuche ausserhalb der von der Stiftung verfolgten Tätigkeit, wird dies den Gesuchstellern zeitnah mitgeteilt. Zu Streusendungen für generelle Sammlungen werden in der Regel keine Korrespondenzen geführt.

Termine

Der Stiftungsrat behandelt die eingehenden Gesuche jeweils in seinen Sitzungen im Mai und November; damit Gesuche in diesen Sitzungen berücksichtigt werden können, müssen sie uns bis 15. April bzw. 15. Oktober eines Jahres vorliegen.

RICHTLINIEN

Die Stiftung spricht ihre Vergabungen nach folgenden Richtlinien:

1. Allgemeines

Die Stiftung unterstützt in einem über die Jahre ausgewogenen Verhältnis Institutionen und Projekte im Bereich des Natur- und Tierschutzes und im sozialen und soziokulturellen Bereich.

In Frage kommen in erster Linie konkrete und überschaubare Projekte sowie Beiträge an die Betriebskosten kleiner Organisationen, die mangels einer festen staatlichen Subventionsbasis auf Unterstützung aus privaten Quellen in besonderer Weise angewiesen sind.

Die Stiftung beteiligt sich grundsätzlich nicht an grösseren Fundraising-Aktionen oder an Sammlungen grosser gemeinnütziger und sozialer Organisationen.

2. Natur- und Tierschutz

Bevorzugt unterstützt werden klar umrissene und bezüglich ihrer Ausführbarkeit überschaubare Projekte.

Eine Zusatzfinanzierung von Grossprojekten kommt nur in begründeten Ausnahmefällen in Betracht, wie z.B. bei Grossprojekten, die mit von der Stiftung prioritär unterstützten Projekten in engem Zusammenhang stehen.

Die Förderung der Stiftung bezieht sich im Bereich des Natur- und Tierschutzes schwerpunktmässig auf Projekte in der Schweiz und im angrenzenden Ausland, da ihr hierfür die nötigen Beurteilungskriterien zur Verfügung stehen. Projekte im Ausland unterstützt sie ausnahmsweise, wenn sie in besonderer Weise den Intentionen der Stifterin entsprechen.

Bevorzugt werden Projekte auf folgenden Ebenen:

  1. Biotopschutz
    • Biotopbau: Beiträge an Konzeptarbeiten und Baukosten;
    • Biotopbetreuung: Massnahmen zur langfristigen Erhaltung von Biotopen gemäss ihrem Konzept, Unterhalts- und Erneuerungskosten.
  2. Forschungsprojekte, die gezielt und mit nahem Bezug dem Naturschutz dienen, z.B. mit praxisbezogenen Anwendungsmöglichkeiten.
  3. Tierschutzprojekte, die zur Sicherung oder Wiederherstellung von adäquaten Lebensräumen für heimische Tierarten dienen.

3. Sozialer und soziokultureller Bereich

Die Stiftung unterstützt bevorzugt Projekte mit überblickbarem finanziellem und zeitlichem Rahmen:

  1. Von katholischen oder protestantischen Missionsgesellschaften oder vergleichbaren konfessionell nicht gebundenen Organisationen getragene und verantwortete Projekte im Bereich der Schulbildung und Berufsbildung, des Infrastrukturaufbaus (Wasser, Hygiene etc.) und der Ernährung in Entwicklungsländern und in anderen stark benachteiligten Ländern, vornehmlich in Südamerika, Asien und Osteuropa.
    Die Stiftung akzeptiert bei solchen Projekten je nach Umständen auch einen gewissen Grad von Risiko, das mit einem sinnvollen Experiment oder Initialversuch verbunden sein kann.
  2. Subventionen an Hilfsorganisationen, vor allem solche mit Bezug zu einer christlichen Kirche, in Notgebieten oder bei akuten Notlagen.
  3. Beiträge an die ordentlichen Kosten von christlichen Missionen und von Schulen und ähnlichen Instituten, die von christlichen Missionen oder anderen kirchlichen Trägerschaften in Entwicklungs- und Schwellenländern sowie in Osteuropa geführt werden.
  4. Beiträge an schweizerische soziale Institutionen, namentlich der Region Nordwestschweiz, und in den Schweizer Berggebieten, insofern sie nicht bereits wesentlich staatlich subventioniert sind. Institutionen, die keinen oder nur beschränkten Zugang zu staatlichen Subventionen haben, können auch durch regelmässige Beiträge an ihren laufenden Bedarf oder für besondere Bedürfnisse mit einmaligen Beiträgen unterstützt werden.
  5. Beiträge und Stipendien für die Aus- und Weiterbildung von christlichen Missionaren und für die Mission oder die kirchliche Arbeit in benachteiligten Ländern berufene Geistliche.

4. Schwerpunktprojekte

Die Stiftung unterstützt schwerpunktmässig mit einem Mitteleinsatz bis zu einem Viertel ihres jährlichen Vergabeplafonds und über mehr als ein Jahr Projekte, die in besonderem Mass ihren Zielsetzungen entsprechen, auf erhebliche Mittel über einen gewissen Zeitraum zur Realisierung angewiesen sind und bei denen Gewähr für einen erfolgreichen Mitteleinsatz besteht. Die Finanzierung solcher Projekte bedingt eine enge Begleitung durch die Geschäftsstelle oder ein hierzu delegiertes Mitglied des Stiftungsrates.

Die Stiftung kann bei der Umsetzung solcher Projekte die Dienste von externen Fachkräften in Anspruch nehmen.